Carnaval de Diekirch

Anmeldung für den Umzug

der 56. Kavalkade in Diekirch, am 11. Februar 2024

bis spätestens 14. Dezember 2023

Die Höchstzahl der beteiligenden Gruppen (einschließlich der Musikvereine und Fahrzeuge) beträgt 50 Einheiten.

 

D’Eselen aus der Sauerstad Dikrich a.s.b.l.

Vorschriften und allgemeine Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung „Dikricher Cavalcade“

 

Bevor Sie sich für die vom Verein d’Eselen aus der Sauerstad Dikrich a.s.b.l. angebotene Veranstaltung anmelden, lesen Sie bitte sorgfältig die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB). Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die Zustimmung zur Einhaltung dieser ATB voraus.

  1. Begriffsbestimmungen
    1. Veranstalter: „d’Eselen aus der Sauerstad Dikrich a.s.b.l.“
    2. Veranstaltung: Diekircher Kavalkade, jährlicher Karnevalsumzug in den Straßen Diekirchs, der in der Regel am Karnevalssonntag stattfindet
    3. Teilnehmer: Jede Person (natürliche oder juristische), die sich auf der Website des Veranstalters für die Veranstaltung anmeldet und deren Teilnahme bestätigt wurde.
    4. Webseite: www.cavalcade.lu
  2. Anwendung der ATB
    1. Diese ATB regeln das Verhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
    2. Durch die Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer an, dass er diese ATB gelesen und verstanden hat und ohne Vorbehalt akzeptiert. Bei Meinungsverschiedenheiten über die ATB muss der Teilnehmer auf die Anmeldung zur Veranstaltung verzichten.
    3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die ATB jederzeit durch Veröffentlichung einer neuen Version auf der Website zu ändern. Jede neue Version der ATB tritt unmittelbar ab dem Veröffentlichungsdatum in Kraft und gilt für alle Veranstaltungen, für die die Anmeldung noch nicht geöffnet ist. Jede Veranstaltung wird gemäß der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Version der ATB geregelt. Wenn der Teilnehmer die neue Version der ATB nicht akzeptiert, muss er sich von einer Anmeldung zur Veranstaltung zurückhalten.
  3. Anmeldung für eine Veranstaltung
    1. Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist kostenlos und erfolgt ausschließlich über die Website. Keine andere Anmeldemethode ist möglich.
    2. Der Veranstalter stellt das Anmeldeformular für die nächste Veranstaltung auf der Website zur Verfügung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anmeldungen jederzeit zu schließen, insbesondere wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
    3. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist erst nach Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail von Seiten des Veranstalters verbindlich.
    4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmeanfragen zu prüfen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Zulassungskriterien zur Veranstaltung. Der Veranstalter ist frei, die Anmeldung zur Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    5. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebene Adresse.
    6. Der Teilnehmer, der an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, muss bei der Anmeldung dem Veranstalter die erforderlichen Mindestangaben zur Verfügung stellen, einschließlich der Kontaktinformationen wie Vor- und Nachname, Telefonnummer und gültige E-Mail-Adresse, auf welche der Teilnehmer Zugriff hat. Der Veranstalter kann nicht für die Nichterhaltung wichtiger Mitteilungen oder Bestätigungen aufgrund einer ungültigen E-Mail-Adresse, die vom Teilnehmer angegeben wurde, haftbar gemacht werden.
    7. Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung, dass er zum Zeitpunkt der Anmeldung volljährig ist. Wenn der Teilnehmer im Namen einer juristischen Person oder Vereinigung handelt, bestätigt er, dass er rechtlich befugt ist, diese zu vertreten.
    8. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei jedem Schritt der Anmeldung genaue Informationen bereitzustellen. Er verpflichtet sich sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten Daten, insbesondere personenbezogene Daten, jederzeit korrekt und wahrheitsgemäß sind. Im Falle eines Fehlers bei der Anmeldung oder einer Änderung nach der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, dem Veranstalter die zu korrigierenden Daten umgehend per E-Mail mitzuteilen.
    9. Die über das Anmeldeformular bereitgestellten personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie für personenbezogene Daten behandelt.
  4. Zulassungskriterien zur Veranstaltung
    1. Jede individuelle Teilnahme an der Veranstaltung muss aus mindestens 15 Personen bestehen.
    2. Ein Schwerpunkt wird auf die Originalität der vorgeschlagenen Themen gelegt. Die Anmeldung desselben Themas durch denselben Teilnehmer für eine frühere Veranstaltung sollte vermieden und kann abgelehnt werden. Diskriminierende Themen sind unzulässig.
    3. Die Nichtbeachtung der ATB bei einer früheren Veranstaltung kann zur Ablehnung der Zulassung zu einer zukünftigen Veranstaltung führen, insbesondere wenn Sanktionen vom Veranstalter verhängt wurden oder der Teilnehmer disqualifiziert wurde.
    4. Schwere Lastwagen sind nicht zur Veranstaltung zugelassen.
    5. Das Hinterrad des Zugfahrzeugs/Traktors darf 1,8 m nicht überschreiten.
    6. Die maximalen Abmessungen für Umzugswagen sind in Länge (10 m), Breite (3 m) und in Höhe (4,5 m) einzuhalten.
  5. Haftung des Teilnehmers
    1. Der Teilnehmer bzw. die physischen Personen, die unter seiner Aufsicht an der Veranstaltung teilnehmen, tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für ihr eigenes Fehlverhalten oder ihre eigene Fahrlässigkeit. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die einem Teilnehmer von einem anderen Teilnehmer oder Dritten zugefügt wurden.
    2. Der Transport von Personen auf einem Wagen ist an die Erteilung einer temporären Genehmigung durch das Ministerium für Mobilität und Verkehr gebunden. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, rechtzeitig eine Genehmigungsanfrage beim Ministerium zu stellen. Eine Kopie der Genehmigung muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung dem Veranstalter übermittelt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss von der Teilnahme.
    3. Der Teilnehmer mit Wagen ist für die Gültigkeit der Dokumente in Bezug auf das Zugfahrzeug und das Gespann (Fahrzeugbrief, Versicherung) verantwortlich. Kopien der Dokumente sind dem Veranstalter vorzulegen.
    4. Der Teilnehmer mit Wagen ernennt den Fahrer des Zugfahrzeugs vor der Veranstaltung. Der Fahrer verfügt über die erforderlichen Genehmigungen, um das Zugfahrzeug zu fahren, und darf am Tag der Veranstaltung kein Alkohol und keine Drogen konsumieren.
    5. Der Teilnehmer mit Wagen verpflichtet sich, Personen zur Begleitung des Wagens während der gesamten Veranstaltung (Umzug) zu benennen, siehe Artikel 6.1.
    6. Alkoholverbot für Personen unter 16 Jahren: Das Gesetz vom 29. Juni 1989 verbietet es, Alkohol an Personen unter 16 Jahren auszuschenken. Seit dem 29. Dezember 2006 ist es auch verboten, alkoholische Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen oder kostenlos anzubieten.
  6. Sicherheit
    1. Um einen Sicherheitsabstand zwischen dem Wagen und den Zuschauern während der Veranstaltung zu gewährleisten, benennt der Teilnehmer vier (4) Begleitpersonen aus seinen Mitgliedern. Die Sicherheitsbegleiter sind deutlich sichtbar und auf beiden Seiten des Wagens verteilt, zwei (2) auf jeder Seite. Bei einer Gesamtlänge von mehr als 10 m, einschließlich Zugfahrzeug und Zugvorrichtung, muss der Teilnehmer sechs (6) Begleitpersonen benennen. Um ihre Rolle als Sicherheitsbegleiter zu erfüllen, dürfen die benannten Personen kein Alkohol und keine Drogen konsumieren.
    2. Der Fahrer des Zugfahrzeugs reist allein in der Fahrerkabine oder am Steuerstand. Die Sicht des Fahrers auf die Straße und die Umgebung muss während der gesamten Veranstaltung jederzeit vollständig frei sein. Die Straßenverkehrsordnung ist anzuwenden, und die Nutzung von Mobiltelefonen ist untersagt.
    3. Offenes Feuer und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sind strengstens verboten. Jeder Wagen ist mit einem (1) Feuerlöscher mit einem Mindestinhalt von sechs (6) kg ausgestattet.
    4. Der Wagen darf keine scharfen Elemente aufweisen, die Teilnehmer oder Zuschauer verletzen könnten. Der Teilnehmer achtet auf die Sicherheit und Befestigung aller am Gespann angebrachten Elemente.
    5. Es wird empfohlen, die Zugfahrzeuge mit einer festen Abdeckung auszustatten, um den direkten Zugang zu den Rädern, dem Motorblock und der Fahrerkabine zu verhindern.
    6. Ein Generator muss sicher befestigt sein, um keine Gefahr darzustellen. Es ist strengstens verboten, während der Veranstaltung (Umzug) den Kraftstofftank der Generatoren zu befüllen, zu rauchen oder Feuer in der Nähe von brennbaren Materialien zu entzünden oder brennbare Materialien in nicht zugelassenen Behältern aufzubewahren. Jeder Kraftstofftank ist fest im Wageninneren fixiert.
    7. Das Transportieren von Personen auf einer Ladefläche am vorderen Teil des Zugfahrzeugs ist strengstens verboten, auch wenn das Fahrzeug angehalten ist.
    8. Das Verteilen / Werfen von Glas- oder Metallgegenständen in Richtung der Zuschauer ist strengstens verboten.
    9. Die Verwendung einer Konfettikanone ist gestattet, vorausgesetzt, dass die Kanone ausschließlich über die Zuschauer gerichtet wird und niemals auf eine Person, um Verletzungsgefahr zu vermeiden.
    10. Die Lautstärke der Musikanlagen muss vernünftig sein und darf 100 dB nicht überschreiten. Die Verwendung von Lastwagenhupen ist strengstens verboten.
    11. Der Teilnehmer akzeptiert die Kontrolle der zuständigen Behörden über Sicherheitsausrüstungen und -vorrichtungen sowie über Produkte, die an das Publikum verteilt werden sollen.
    12. Der Teilnehmer und seine Mitglieder befolgen alle Anweisungen der Polizei, des CGDIS, der städtischen Behörden und der Veranstaltungsleiter.
  7. Informationsversammlung
    1. Der Veranstalter lädt alle Teilnehmer per E-Mail zu einer Informationsversammlung ein, die in der Regel einen Monat vor der Veranstaltung stattfindet. Die Teilnahme an der Informationsversammlung ist verpflichtend. Die Nichtteilnahme an diesem Treffen wird mit einer Abzug von 150 € von der Startprämie bestraft.
    2. Jeder Teilnehmer benennt einen bis zwei Vertreter, die an der Informationsversammlung teilnehmen.
    3. Während der Informationsversammlung erhalten alle Teilnehmer öffentlich verteilte Artikel sowie die Startnummer für den Umzug, ebenso wie die Eintrittsarmbänder für die Mitglieder der Teilnehmergruppen und Eintrittskarten. Die Startnummer muss an einer gut sichtbaren Stelle am Wagen angebracht werden bzw. von der Fußgängergruppe oder Musikgesellschaft getragen werden.
    4. Am Tag der Veranstaltung ist keine Ausgabe der in Abschnitt 7.3 genannten Artikel möglich. Bei Verhinderung am Tag der Informationsversammlung ist der Teilnehmer allein verantwortlich, einen Termin mit dem Veranstalter zu vereinbaren, um die genannten Artikel zu erhalten.
  8. Ablauf der Veranstaltung
    1. Der Teilnehmer muss sich spätestens um 13:00 Uhr am vom Veranstalter angegebenen Sammelpunkt am Tag der Veranstaltung einfinden, um seine Position gemäß der bei der Informationsversammlung vergebenen Startnummer einzunehmen.
    2. Da der Verkehr in der Stadt Diekirch ab 12:00 Uhr am Tag der Veranstaltung eingeschränkt oder verboten ist, muss der Teilnehmer die Zugangsrichtlinien zum Sammelpunkt einhalten, die bei der Informationsversammlung erhalten wurden. Der Veranstalter kann nicht für eine verspätete Ankunft haftbar gemacht werden, wenn die Zugangsrichtlinien nicht befolgt werden.
    3. Ein Vertreter des Teilnehmers steht den Sicherheitskontrollen der Behörden vor dem Start zur Verfügung. Der Fahrer des Zugfahrzeugs sollte sich nicht von diesem entfernen.
    4. Der Zugang zum Sammelpunkt muss jederzeit für Rettungsdienste gewährleistet sein, weshalb eine Durchfahrtsstraße freigehalten werden muss.
    5. Die Zugfahrzeuge im Umzug müssen maximal im Schritttempo fahren.
    6. Während der Veranstaltung ist das Verteilen von Mist, Stroh, Heu, Eiern und anderen Materialien als Konfetti strengstens verboten. Jeglicher übermäßiger und absichtlicher Ausstoß von Abgasen ist während des Umzugs verboten.
    7. Da es sich um einen karnevalistischen Umzug handelt, fordert der Veranstalter, dass die Teilnehmer während des gesamten Umzugs nur karnevalistische Musik spielen.
    8. Am Ende des Umzugs, wenn das Fahrzeugdepot erreicht ist, muss der Teilnehmer unverzüglich jegliche Audioausrüstung und den Generator ausschalten. Um sicher auf die öffentliche Straße zurückzukehren, muss der Teilnehmer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Wagen und das Zugfahrzeug schnell vorzubereiten. Kein Warten ist im Depot erlaubt.
      Nachdem das Depot verlassen wurde, ist das Parken von Wagen nicht gestattet.
  9. Verteilung an die Zuschauer
    1. Die Verteilung von Getränken an die Zuschauer ist nur mit Einweg-Papierbechern oder wiederverwendbaren Plastikkrügen gestattet. Die Verwendung von Einweg-Plastikbechern ist verboten.
    2. Die Verteilung von Flüssigkeiten oder Getränken mit unkonventionellen Behältern wie Spritzen ist strengstens verboten.
    3. Die Verteilung von starkem Alkohol wie Schnaps oder Likör ist untersagt.
    4. Die Verteilung von Bier ist ausschließlich für Produkte der Brasserie de Diekirch reserviert, gemäß der Partnerschaft zwischen der Brasserie de Diekirch und dem Veranstalter.
    5. Bei der Verteilung von Lebensmitteln wie Bonbons, Popcorn, Chips und anderen Snacks muss der Teilnehmer das Verfallsdatum überprüfen. Die Verteilung von abgelaufenen Lebensmitteln ist strengstens verboten.
  10. Teilnahmeprämie und Jury-Preise
    1. Jeder Teilnehmer hat Anspruch auf eine Teilnahmeprämie in Höhe von 500 €, wovon 350 € nach der Veranstaltung per Banküberweisung und 150 € in Form von Eintrittskarten nach der Informationsversammlung gezahlt werden. Es wird keine Teilnahmeprämie an den angemeldeten, aber am Veranstaltungstag abwesenden Teilnehmer gezahlt.
    2. Zusätzlich zur Teilnahmeprämie vergibt eine unabhängige Jury am Veranstaltungstag Preise auf Grundlage der Originalität und Qualität der Umsetzung des Themas. Die Interaktion der Teilnehmer mit dem Publikum wird ebenfalls von der Jury bewertet. Gegen die Entscheidungen der Jury ist kein Einspruch möglich.
    3. Die Preise werden in vier Kategorien vergeben, nämlich:
      • Kategorie 1: Politik / Folklore
      • Kategorie 2: Märchen / Comic / Zeichentrick
      • Kategorie 3: Film / TV
      • Kategorie 4: Sonstiges
    4. Folgende Preise werden von der Jury in jeder Themenkategorie vergeben:
      • Platz: 600 €
      • Platz: 400 €
      • Platz : 200 €
      • Ein Jury-Preis wird von der Jury an eine einzige Gruppe ihrer Wahl vergeben. Nur eine Gruppe, die noch keinen Preis erhalten hat, hat die Chance auf den Jury-Preis.
        Jury-Preis: 200 €
        (Gesamtwert der vergebenen Preise: 5.000 €)
    5. Die Jury-Preise werden nach dem Umzug in der Festhalle „Al Seeërei“ verliehen. Die Teilnehmer werden gebeten, dort persönlich anwesend zu sein, um gegebenenfalls einen Preis entgegenzunehmen.
    6. Die Zahlung der Teilnahmeprämie und gegebenenfalls eines Jury-Preises erfolgt durch den Veranstalter innerhalb von drei (3) Monaten nach der Veranstaltung.
    7. Die Zahlung erfolgt auf das vom Teilnehmer angegebene Bankkonto. Der Veranstalter kann nicht für Verzögerungen oder Nichtzahlungen haftbar gemacht werden, die aufgrund eines falschen Bankkontos angegeben wurden.
  11. Sanktionen
    1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Sanktionen zuzuteilen, wenn der Teilnehmer oder eines seiner Mitglieder die Bestimmungen der Artikel 5 bis 9 nicht einhält.
    2. Für jeden festgestellten Verstoß kann ein Betrag von 100 € von der Teilnahmeprämie abgezogen werden, bis hin zum vollständigen Verlust dieser Prämie.
    3. Der Teilnehmer wird per E-Mail innerhalb von zwei (2) Monaten nach der Veranstaltung über festgestellte Verstöße informiert. Jegliche Einsprüche seitens des Teilnehmers müssen schriftlich an den Veranstalter innerhalb von einer (1) Woche ab dem Datum der Mitteilung der Sanktion gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist sind keine Einsprüche mehr möglich.
    4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Bestimmungen der Artikel 5, 6 und 9 kann der Teilnehmer von jeglicher Teilnahme an zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
  12. Geistiges Eigentum und Verwendung von Fotos / Videos
    1. Der Veranstalter ist der Eigentümer und Betreiber der Website. Alle Marken, Namen, Logos, Fotos, visuellen Elemente, Texte und andere Materialien, die auf der Website verwendet werden, gehören dem Veranstalter oder Partnerunternehmen. Die Vervielfältigung (vollständig oder teilweise), Weitergabe, Änderung, Verlinkung oder Nutzung dieser Marken, Namen, Logos, Fotos, visuellen Elemente, Texte und anderer Materialien für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.
    2. Durch die Teilnahme an einer Veranstaltung wird der Teilnehmer darüber informiert, dass während der Veranstaltung Fotos aufgenommen werden können. Mit der Zustimmung zu den ATB gewährt der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis zur Verwendung der während der Veranstaltung aufgenommenen Fotos. Diese Erlaubnis erstreckt sich auf alle sozialen Medienplattformen und anderen Kommunikationskanäle, die vom Veranstalter genutzt werden. Für die Verwendung der Fotos kann keine finanzielle Entschädigung gefordert werden.
    3. Der Teilnehmer kann den Veranstalter per E-Mail auffordern, ein Foto, auf dem er abgebildet ist, zu entfernen. Das betreffende Foto wird vom Veranstalter so schnell wie möglich gelöscht. Der Veranstalter ist nicht für Veröffentlichungen Dritter verantwortlich und kann Veröffentlichungen Dritter nicht ändern oder löschen.
  13. Absage einer Veranstaltung
    1. Im Falle höherer Gewalt, wie einer Gesundheitskrise, Naturkatastrophen, terroristischen Akten, Unruhen, Streiks oder anderen unvorhersehbaren und unabhängigen Umständen, die die Durchführung einer Veranstaltung unmöglich oder gefährlich machen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen.
    2. Im Falle einer Absage aufgrund höherer Gewalt wird dem Teilnehmer keine Entschädigung gewährt, insbesondere nicht für Baukosten, Reisekosten, Unterbringungskosten oder andere mit der abgesagten Veranstaltung in Zusammenhang stehende Ausgaben.
  14. Schutz personenbezogener Daten
    1. Alle im Rahmen dieser ATB erfassten und gesammelten Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie verarbeitet.
  15. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
    1. Der Veranstalter haftet nur für direkte Schäden, die durch absichtliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits entstehen.
    2. Jegliche außervertragliche Haftung ist ausgeschlossen.
    3. Der Veranstalter kann nicht für Handlungen Dritter, Lieferanten oder externer Dienstleister verantwortlich gemacht werden.
  16. Inkrafttreten und Teilbarkeit
    1. Diese ATB heben alle vorherigen Bestimmungen und Vereinbarungen in Bezug auf die Vertragsbeziehung mit dem Veranstalter auf und treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website unmittelbar in Kraft.
    2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser ATB als nichtig, ungültig und/oder unwirksam erkannt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen sowie die gesamte Vertragsbeziehung unberührt.
  17. Kontaktadresse
    1. Die Kontaktinformationen des Veranstalters lauten wie folgt:
      D’Eselen aus der Sauerstad Dikrich a.s.b.l
      B.P. 131
      L-9202 Diekirch
      info@cavalcade.lu
  18. Anwendbares Recht
    1. Nur die online veröffentlichten ATB sind gültig. Diese ATB unterliegen ausschließlich dem luxemburgischen Recht.
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